Novelle des Bundesjagdgesetz tritt in Kraft

Übermorgen tritt die Novelle des Bundesjagdgesetz in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist dann wieder erlaubt.

Halbautomatische Jagdbüchse (Symbolbild) ©Edison/DJV Büchse Jagd Waffe

Halbautomatische Jagdbüchse (Symbolbild) ©Edison/DJV

Morgen wird die Novelle des Bundesjagdgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist dann wieder erlaubt.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft.

Neuer Absatz zu Halbautomaten in Novelle des Bundesjagdgesetz

Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt.

Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.

Jagdverband zeigt sich erleichtert

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.

Novelle des Bundesjagdgesetz war nötig

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war – neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war.

Die Verbände hatten sich vehement für eine rasche Klarstellung des Sachverhaltes eingesetzt. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.

 

PM DJV