Zahlreiche Hochwildhegeringe haben durch ihre Satzung die Wildfolge geregelt, Mitglieder in diesen Gemeinschaften brauchen daher meist keinen weiteren Vertrag.
Im Schriftstück können direkt die zur Wildfolge berechtigten Personen aufgestellt werden, denn nicht jeder Jagdgast muss beim Nachbarn herumlaufen dürfen. Um Streit über Wildpret oder gar dessen Trophäen zu vermeiden empfiehlt der LJN, diese immer dem Ursprungsrevier zuzusprechen.
Nähere Informationen und dort den Link zum Wildfolge-Dokument erhalten Sie auf der Seite des LJN