Im dem Gesetzentwurf findet sich eine Passage, die sich mit Messern beschäftigt: Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter dürfen zukünftig nicht mehr geführt werden. Dies gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. In einer Stellungnahme hat die Firma Böker zusammengefasst, was dies in der Praxis für uns Jäger bedeutet. (ar/JÄGER)