Das neue Jagdgesetz gibt unter anderem vor, dass Wasserwild nur noch mit bleifreier Munition bejagt werden darf. Totschlagfallen werden verboten, dürfen aber mit Ausnahmegenehmigungen eingesetzt werden. Ehemals festgelegte Rotwildgebiete werden aufgelöst, damit die Hirsche frei wandern können. Der Jagdschutz wird konkretisiert: wildernde Hunde dürfen in Zukunft nur noch mit Erlaubnis der Jagdbehörde erschossen werden, was zudem die versehentliche Erlegung von Wölfen verhindern soll. Der Wolf wird dem Jagdrecht unterstellt, aber ohne Jagdzeit. Um diesen Punkt hatte es im Vorfeld große Diskussionen gegeben. Umweltminister Frank Kupfer (CDU): „Der Wolf darf auch weiterhin nicht geschossen werden. Für streng geschützte Arten gibt es in der Jagdverordnung auch keine Jagdzeiten.“
Der Präsident des Sächsischen Landesjagdverbandes Knut Falkenberg kritisierte das neue Gesetz als teilweise „weltfremd“. Die Jäger würden aufgefordert, vermehrt Neozoen wie Mink und Waschbär zu bejagen, gleichzeitig nehme das Gesetz den Jägern aber wirksame Instrumente aus der Hand. Auch die neue Pflicht zu bleifreier Schrotmunition findet bei ihm kein Verständnis. Die Sächsischen Grünen hingegen kritisierten, der Aspekt des Tierschutzes sei in dem neuen Jagdgesetz nicht ausreichend beachtet worden.
tp