Heute tritt eine Anderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft: Grundstuckseigentumer, die Jagd aus Gewissensgrunden ablehnen, konnen nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Befriedung ihres Grundstucks beantragen. Damit wird das Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2013 zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt. Der DJV hat Hinweise fur betroffene Revierinhaber, Jagdgenossenschaften und andere Interessierte veroffentlicht.
Der Jagdverband und viele andere Verbande hatten das Urteil seinerzeit heftig kritisiert: Ein Flickenteppich von bejagbaren und nicht-bejagbaren Grundstucken kann zumindest lokal Seuchen- und Wildschadenspravention sowie Artenschutz erheblich erschweren. Von der Gesetzesanderung durften bundesweit jedoch nur einige 100 Hektar betroffen sein. Die Bundesregierung hat sich bei der Anderung des Bundesjagdgesetzes auf die Umsetzung des EGMR- Urteils beschrankt, was der DJV begrußte.
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