Als Begründung des Urteils wurden vor allem die Verfahrensfehler während des Enteignungsverfahrens sowie das Handelsabkommen zwischen Namibia und Deutschland genannt. (ar/JÄGER)
Nach einem Urteil des Winhoecker Obergerichtes vom 6. März ist die Enteignung deutscher Farmen vorerst abgewendet.
Als Begründung des Urteils wurden vor allem die Verfahrensfehler während des Enteignungsverfahrens sowie das Handelsabkommen zwischen Namibia und Deutschland genannt. (ar/JÄGER)