Entwarnung für den fliegenden Jäger. Die Mitnahme von Munition im Fluggepäck bleibt wie bisher erlaubt. Dies meldet heute die DJV – Pressestelle mit Bezug auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 15. April 2010. Ein drohendes Verbot, wie es die neue EU-Verordnung (VO (EU) Nr. 185/2010) mit sich gebracht hätte ist somit abgewendet. Für weitere Informationen zur Ausnahmeregelung, folgen Sie einfach dem angehängten Link. http://djv.newsroom.de/news/