In der Zeit vom 24. bis zum 30. April dürfen Maltas Jäger laut der Regierung in Valletta Jagd auf Wachteln und Turteltauben machen. Diese Freigabe verstößt gegen die EU – Vogelschutzrichtlinien. Der europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Malta diese Jagd nicht mehr gestatten darf. Maltas Weidmänner dürfen die Vögel mit Lizenz unter neuen, schärferen Bedingungen bejagen. So ist lediglich der Abschuss von zwei Vögeln pro Tag und höchstens drei pro Lizenz erlaubt. Jedes erlegte Tier muss registriert werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen und Lizenzverlust bestraft. So stößt die Freigabe auch auf massive Kritik seitens der Jäger, ob der drastischen Einschränkungen.