Frau Harmel betrachtete in ihrer Masterarbeit die Frage, ob es für das Prüfungsfach Lebende Ente der Jagdgebrauchshundeprüfung Alternativen zur Verwendung von lebenden Tieren gibt. Anlass zur Untersuchung sind die Forderungen aus dem Tierschutz, dieses Ausbildungs- und Prüfungsfach zu verbieten. In ihrer Studie verglich die Biologin die Arbeit von Jagdhunden hinter lebenden, vorübergehend flugunfähig gemachten Enten mit der Arbeit hinter frischtoten Tieren. Dabei zeigte sich, dass die Hunde hinter der frischtoten Ente viel länger arbeiten und suchen mussten bis sie das Beutetier fanden und erreichten. Dies bedeute einen suboptimalen Ausbildungserfolg das Leid einer auf der echten Jagd verletzten Ente würde verlängert, weil der Hund nicht bestmöglich ausgebildet wurde.
Die Arbeit hinter der lebenden Ente ist in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz verboten, ebenso in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein wird hinter einer wildstämmigen und flugfähigen Ente gearbeitet und geprüft. In den 13 restlichen Bundesländern ist die Arbeit an der lebenden Ente erlaubt, allerdings steht dies in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in der politischen Diskussion.
Quelle: Hund und Jagd
tp