Am 10.6.2023 veranstaltet der Landesjagd- und Naturschutzverband der Freien und Hansestadt Hamburg e. V. sein Landesschießen.
Austragungsort ist der Schießstand in Garlstorf.
Veranstalter: Landesjagd- und Naturschutzverband Freie und Hansestadt Hamburg e.V.
Schießleitung: Hans-Martin Reinartz, Tel.: 040 – 44 77 12, Fax: 040 – 44 61 03
In diesem Jahr findet kein Kurzwaffenschießen statt
Kurzwaffenschießen: fällt aus
Langwaffenschießen: Schießstand Garlstorf am Walde
Termine:
Samstag, den 10.06.2023 von 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis Ende
Siegerehrung:
Schießstand Garlstorf im Anschluss an das Langwaffenschießen
Preise:
Medaillen für den 1., 2. und 3. Platz, sowie zwei Wanderpokale, jeweils für den Gesamtsieger sowie für den besten Jungjäger
In diesem Jahr ohne Gäste
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Landesjagd- und Naturschutzverbandes Hamburg e.V. mit gültigem Versicherungsnachweis. Gäste können in diesem Jahr nicht teilnehmen.
Anmeldung:
Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle des LJV, Hansastrasse 5, 20149 Hamburg, zu senden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2023 (Eingang in der Geschäftsstelle). Spätere Meldungen werden nicht mehr entgegengenommen bzw. berücksichtigt.
Nenngeld, Protestgebühr:
Das Nenngeld für das kombinierte Schießen beträgt 35,00 €
Klasseneinteilung gemäß DJV-Vorschrift:
offene Klasse: im Alter von 28-55 Jahren
Altersklasse: Schützen im Alter von 55-65 Jahren
Seniorenklasse: Schützen ab 65 Jahren
Jugendklasse: Schützen im Alter von 27 Jahren und jünger
Der Betrag ist unter Angabe der Mitgliedsnummer/ des Namens mit dem Stichwort „Landesschießen 2023“ bis zum 05.06.2023 auf das Konto des LJV Hamburg, Postbank-Hamburg, IBAN DE69 2001 0020 0049 0252 01 BIC PBNKDEFF einzuzahlen.
Bei Nichtantritt wird das Nenngeld nicht erstattet.
Protestgebühr: 150,00 €
Für die Jägergruppenmannschaft werden jeweils die vier besten Jagdschützen einer Jägergruppe gewertet.
Die Schießleitung kann in Ausnahmefällen von vorstehender Ausschreibung abweichende Regelungen treffen. In Zweifelsfällen entscheidet ein Schiedsgericht oder die Schießleitung.
Mit der Anmeldung unterwirft sich der Teilnehmer der DJV-Schießvorschrift und den Bedingungen dieser Ausschreibung.