Katzen ab ins Fundbüro!
Die Fundbüros in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ab sofort streunende Katzen entgegennehmen, sofern diese von einem Jäger gefangen wurden.
Laut dem LJV gab das Gericht damit einem Revierinhaber aus der Gemeinde Ascheberg (Kreis Coesfeld) Recht, der von seinem örtlichen Fundbüro abgewiesen wurde und dagegen klagte.
„Nach Feststellung des Gerichts muss die Gemeinde die gefangene Hauskatze vorläufig als Fundkatze in Verwahrung nehmen und die Verfahrenskosten tragen“, so der LJV.
Hintergrund der Entscheidung ist das durch Umweltminister Remmel erlassene „ökologische Jagdgesetz“, das den Abschuss verwilderter Hauskatzen untersagt. Doch das unkontrollierte Treiben der Stubentiger stellt besonders für Tiere, wie zum Beispiel seltene Bodenbrüter, eine Gefahr dar. Der LJV fordert daher seit der Jagdgesetznovellierung „…landesweite Chip-, Registrierungs- und Kastrationsprogramme zur Abmilderung des Katzenproblems“.
Seitens des Umweltministeriums sind hierzu allerdings noch keine konkreten Schritte eingeleitet worden.
„Verlierer dieser Politik des Wegsehens seien die Natur und jetzt eben auch die Kommunen, die offenbar eine Katzenflut und die damit verbundenen Kosten auf sich zukommen sehen“, so der LJV-Justiziar Hans-Jürgen Thies.
Ein dringendes Bedürfnis, das „Katzen-Problem“ zu klären, gibt es allemal, bedenkt man, dass im Jagdjahr 2014 alleine in Nordrhein-Westfalen 7595 verwilderte Katzen geschossen wurden. Wie die Kommunen nun mit der zu erwartenden Flut an Haustigern klarkommen sollen, bleibt abzuwarten.