Im Juni 2009, wir berichteten, wurde ein Bär in der Nähe der österreichisch-slowenischen Grenze illegal erlegt. Bis jetzt zogen sich die Ermittlungen, die die ansässige Jägerschaft durch eine ausgesetzte Ergreifungsprämie für den Täter unterstützte. am gestrigen Mittwoch zeigten die Ermittler nun einen Jagdscheininhaber an, der die Tat zwar bestreitet, gegen den jedoch die Beweislage spricht. So hat man unter anderem eine Decke beim Verdächtigen gefunden, auf der sich Schweiß des Bären nachweisen ließ. Dem Täter drohen bis zu drei Jahren Haft und natürlich der Entzug des Jagdscheines. Immer wieder kommen, wie in der jüngsten Zeit Bären über die Grenze nach Kärnten. Dies jedoch war der erste Fall von Wilderei.