Jagdverordnung Hessen – erneute Anhörung im Landtag
Der hessische Umweltausschuss hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und FDP eine Anhörung im hessischen Landtag zu der geplanten Jagdgesetznovellierung angesetzt.
Der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Lotz, zeigte sich am Dienstag in Wiesbaden aufgrund der Entscheidung des Umweltausschusses erfreut und erläuterte, warum seine Fraktion den Antrag gestellt habe. ,,Bei dieser Verordnung ist einiges aus dem Lot geraten. Es hat fast den Anschein, als habe das Umweltministerium im Eilverfahren und am Parlament vorbei, diese Jagdverordnung durchboxen wollen. Dabei wurden ganz klar Naturschutz- und Jagdverbände gegeneinander ausgespielt. Das muss ein Ende haben und deshalb haben wir diese Anhörung gemeinsam mit der FDP beantragt’’
Die geplante Novellierung der hessischen Jagdverordnung hatte in der vergangenen Plenarsitzung im hessischen Landtag bereits für eine hitzige Debatte gesorgt. ,,Wir kritisieren vor allem die schlechte Einbindung des Parlaments bei der Erstellung der Jagdverordnung. Es kann nicht sein, dass wir trotz Nachfrage in den Ausschusssitzungen uns den Verordnungsentwurf wie bei einem Spionagefilm über Dritte organisieren müssen. Es wird allerhöchste Zeit, dass wir das Thema Jagd wieder auf eine sachliche Ebene zurückholen’’, so Lotz in einer offiziellen Pressemitteilung der SPD.
Die Hauptforderungen des Jagdverbands beinhalten vor allem „keine Einschränkung der Jagdzeiten ohne Zählung der Bestände und ohne wissenschaftliche Begründung. Außerdem soll die Jäger- und Falknerprüfung mit einem Ausbildungsrahmenplan praktische Gesichtspunkte berücksichtigen und die Vorgaben der Prüfung müssen erfüllbar sein. Die Fangjagd mit der Falle muss weiterhin ohne unnötige Bürokratie möglich sein.“