Jagdurteil: Berlin reagiert auf Strassburg

Das Berliner
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) will zügig das
Bundesjagdgesetz ändern. Dabei werde primär auf das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg
reagiert werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll die Änderung
in Kraft treten.

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Auf die Aktualisierung des Jagdrechts einigten sich Bund und Länder auf der Agrarministerkonferenz in Schöntal. Dort einigten sich die Minister, dass grundsätzlich an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung festgehalten werden soll, so die Pressemitteilung des BMELV. Im Juni 2012 hatte das Urteil des EGMR die deutsche Jagdszene in Aufregung gebracht. Der Gerichtshof hatte die gesetzliche Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt, ebenso stellte er fest, dass die Duldungspflicht der Jagd auf eigenen Flächen im Einzelfall unvereinbar sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (wir berichteten hier und hier). In einer Mitteilung begrüßte der Deutsche Jagdschutzverband das Signal der zuständigen Ministerien. Bereits Mitte Juli hat der Dachverband der Jäger gemeinsam mit fünf weiteren Nutzerverbänden eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils gefordert und darauf hingewiesen, dass die europäischen Richter weder die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften kritisiert hätten.

tp / bmelv / djv