Jägerschaft verurteilt Wolfsabschuss

Die im Januar 2009 in Sachsen tot aufgefundene Wölfin starb an einer Schussverletzung. Der Landesjagdverband Sachsen (LJS) und der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) verurteilen den Abschuss des streng geschützten Wolfes gleichermaßen aufs Schärfste.

Grauwolf

„Die Jägerschaft ist für eine natürliche Einwanderung von Wölfen. Mögliche Konflikte lassen sich nicht mit illegalen Abschüssen lösen, sondern mit Managementplänen“, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.

Der Landesjagdverband Sachsen wird alles ihm Mögliche tun, um den oder die Täter zu ermitteln und strafrechtliche Konsequenzen durchzusetzen. Erhalt und der Schutz der sächsischen Wolfspopulation werden grundsätzlich vom LJS unterstützt und begleitet. Niemand hat das Recht, sich über gesetzliche Normen hinwegzusetzen und so der gesamten sächsischen Jägerschaft in der öffentlichen Wahrnehmung Schaden zuzufügen, betonte der LJS. Die Jägerschaft werde ihre Interessen wie bisher auf legalem Wege und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten.

Erst kürzlich hat sich der DJV erneut zum Wolf positioniert: Stufenweise Managementpläne für alle rückwandernden Großsäugerarten sollen demnach dem Schutz und der Erhaltung der Arten dienen und mögliche Konflikte vorbeugen. Dabei muss insbesondere die natürliche Scheu der Tiere vor dem Menschen erhalten werden. In den Jahren, in denen sich die Populationen im Aufbau befinden, sind verbindliche Entschädigungsregelungen unverzichtbar.

In Gebieten mit Vorkommen von Großsäugern sind Jagd- und Forstbehörden aufgefordert, in Abstimmung mit der Jägerschaft das Schalenwildmanagement den neuen Gegebenheiten anzupassen. Zudem sieht die Jägerschaft es als ihre Aufgabe an, durch Maßnahmen im Bereich Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit ein Bewusstsein für die Bedeutung der rückwandernden Großsäuger zu schaffen. (djv)