Bei einer Überlandfahrt spürte ein Touristenpärchen einen natürlichen Drang und es fuhr in einen Feldweg bei einem Wald. Dies Fahrzeug sah ein örtlicher Jäger, der mit seiner Gattin durchs Revier fuhr. Er stellte sein Auto dahinter und blockierte so die Ausfahrt. Als das erleichterte Pärchen zurückkam, ergab sich schnell eine hitzige Auseinandersetzung zwischen den Männern. Der Jäger sprach von möglicher Wilderei, der Mann von spinnerten Vorwürfen und Nötigung. Deshalb traten alle Beteiligten vor den Stuhl von Amtsrichter Matthias Ernst am Amtsgericht Neuburg. Während der Verhandlung kam im Saal erstes Gelächter nach der richterlichen Frage auf, ob der Jäger ein Gewehr dabei gehabt hätte: Nein, nur seine Frau. Lauter wurde es nach der Frage nach dem Warum: Er könne immer nur eines bedienen, so der Waidmann. Da sich die Aussagen der Kontrahenten über den Vorfall widersprachen, stellte der Richter das Verfahren schließlich ein: abzuhaken unter „Königlich bayrisches Amtsgericht“.