Auch im Jagdjahr 2021/22 wird die hessische Jägerschaft gebeten, Köpfe von Wildenten für die Untersuchung auf klassische Geflügelpest bereitzustellen. Diese Anfrage hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) an die Jagausübungsberechtigten in Hessen gestellt.
Rechtliche Grundlage: 110 Proben werden gebraucht
Gemäß der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung – WvGeflpestMonV) vom 8. März 2016 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 12 vom 16. März 2016, Seite 449) liegt das Mindestprobensoll für Hessen in der Zeit vom 01.09.2021 bis 15.01.2022 bei 110 Proben. Deshalb fordert das Ministerium die Jägerschaft zur Mithilfe auf. Die Wildentenproben sollen am besten gekühlt an die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abgegeben werden.
Probenbeutel, Probenbegleitschein und Einweghandschuhe
Mittlerweile sind Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Jägerinnen und Jäger ein eingespieltes Team bei der Probenentnahme. Bereits seit 2014/2015 unterstützen die hessischen Jägerinnen und Jäger die Untersuchungen auf klassische Geflügelpest. Eingesendet werden vor allem Wildentenköpfe, vornehmlich Stockenten. So stellen die Behörden auch in diesem Jahr das benötigte Material zur Probenentnahme (Probenbeutel, Probenbegleitschein und Einweghandschuhe) wieder in gewohnter Weise zur Verfügung.
Was es bei der Probeneinsendung zu beachten gibt
Für die Auswertung der Probendaten sind genaue Ortsangaben notwendig. Die alleinige Angabe des Jagdreviers ist nicht ausreichend. Finden größere Entenjagden statt, ist es sinnvoll die zuständige Veterinärbehörde vorab zu informieren. Wenn möglich kann die Probenentnahme dann gleich auch durch die Veterinärbehörden erfolgen.
Geflügelpest (H5N1): Eine potentielle Gefahr für andere Tiere und Menschen?
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es nur eine geringe Gefahr, dass sich Menschen mit der Geflügelpest anstecken. Virologen befürchten allerdings eine mögliche Mutation des Geflügelpest Virus. Wenn das eintritt, könnte eine neue Influenza Variante entstehen. Da sie durch Zugvögel verbreitet werden kann, wäre eine Verbreitung des Virus in kurzer Zeit weltweit möglich. Aus diesem Grund ist das Monitoring sowie die Erforschung der klassischen Geflügelpest wichtig.
Von Katzen sind Fälle bekannt, in denen sie sich durch das Fressen von H5N1-infiziertem Geflügelfleisch infizierten und krank wurden. Es gibt bislang jedoch keine Hinweise darauf, dass Katzen bei der Verbreitung der Infektion eine nennenswerte Rolle spielen. Eine Erkrankung von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt. Bei Experimenten mit künstlich infizierten Schweinen vermehrte sich das Virus nicht. Rinder gelten als resistent gegen Influenzaviren. Pferde sind wenig gefährdet. Tatsächlich scheiden Säugetiere bei einer Infektion nur geringe Mengen des H5N1-Erregers aus.
Sicherheit geht vor
In Gebieten in denen wegen Geflügelpest Stallpflicht besteht sollten Hunde an der Leine geführt werden und Katzen in der Wohnung bleiben. Gleiches gilt innerhalb von Sperrgebieten und Überwachungszonen. Außerhalb dieser Zonen bestehen keine Beschränkungen.