Ein Sprecher der Polizei nimmt an, dass ein Jäger die Waffe wohl nach dem Ansitz auf dem Dach seines Autos abgelegt habe und dann losgefahren sei. In einer Kurve fiel das geladene Gewehr dann auf die Bundesstraße. Ist der Jäger ermittelt, kommt auf ihn ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz zu.
Ein mahnendes Beispiel für uns Legalwaffenbesitzer, wie es nicht laufen sollte.
tp