Freispruch für Wolfsjäger

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Die Diskussion, ob Wölfe geschossen werden dürfen, erhitzt die Gemüter. Auch auf politischer Ebene. Bild: Karl-Heinz Volkmar

Nach über zwei Jahren fiel am Montag am Amtsgericht Potsdam ein Urteil im Falle des im Frühjahr 2019 im Fläming während einer Jagd geschossenen Wolfs. Ein niederländischer Jäger hatte damals einen Wolf gestreckt, nachdem dieser Hunde angegriffen hatte und auch nach lautem Klatschen und nach Abgabe eines Warnschusses nicht von den verletzten Tieren abließ. Die Staatsanwaltschaft hatte den Waidmann wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt.

 

Nach Anhörung: Wolfsjäger handelte im Notstand

Nachdem acht Zeugen, darunter Vertreter der Jagdbehörde, Jäger und eine sachverständige Veterinärin, gehört wurden, sah das Gericht die Argumentation der Verteidigung bestätigt, dass der Jäger im Notstand gehandelt habe. Der Jäger wurde freigesprochen. Stand 28. Juni hat die Staatsanwaltschaft Potsdam nun allerdings Berufung eingelegt, der Fall geht somit in die nächste Runde. Die lang erhoffte Rechtssicherheit lässt auf sich warten.

Nach Informationen des BUND leben derzeit rund 50 bis 60 Wölfe in Deutschlands Wäldern. Noch stehen sie unter besonderem Artenschutz – auch weil sie als Predatoren einen wichtigen Beitrag für die Ökologie leisten. Und doch kommt es immer wieder zu Begegnungen zwischen Wölfen und Menschen. Eine besondere Gefahr stellen die Wölfe für die Viehzucht dar. Beinahe wöchentlich gibt es Berichte von Wölfen, die Schafe und andere Nutztiere reißen.