Freiheit für das Wappentier

Baden-Württembergische Politiker und
Jäger fordern Freizügigkeit für das Rotwild. Das Biosphärengebiet
Schwäbische Alb soll Hirschen eine Heimat geben.
Stuttgart / Münsingen. Der
FDP-Politiker Andreas Glück forderte kürzlich die Grün-Rote
Landesregierung in Stuttgart dazu auf, die aktuell geltende
Abschussverpflichtung von Rotwild außerhalb der gesetzlichen
Rotwildgebiete abzuschaffen. So soll die Zuwanderung des
württembergischen Wappentieres in das Biosphärengebiet (BSG)
Schwäbische Alb ermöglicht werden.

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Auch der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV-BW) fordert die Überprüfung der Abschussregeln. Im Januar wurde in Stuttgart die neue Arbeitsgruppe Rotwild gegründet. Deren erstes Positionspapier kritisiert die bestehende Rotwildverordnung von 1958 als nicht mehr zeitgemäß, moderne Rotwildkonzepte werden gefordert. Beim Umgang mit der größten heimischen Wildart dürften nicht nur waldwirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, auch die Belange der Gesellschaft und neue wildbiologische Erkenntnisse müssten berücksichtigt werden: „Unsere Gesellschaft ist verpflichtet, den Europäischen Rothirsch als schützenswerte Art und als Kulturgut in geeigneten Lebensräumen unter Beachtung seines arttypischen Verhaltens zu erhalten.“ In Baden-Württemberg gibt es derzeit 4 ausgewiesene Rotwildgebiete, die zusammen nur 4% der Landesfläche ausmachen.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen als Zentrum und umfasst etwa 85000 Hektar. Das Gebiet würde sich aufgrund seiner geographischen Lage als ökologischer Trittstein für eine Rotwildwanderung zwischen Rotwildgebieten entlang natürlicher Wildwanderwege eignen. Auch Biodiversität und Tourismus sollen sich über die Wiederzulassung einer Großwildtierart verbessern.

tp