Die sinkenden Fangerträge und das Verschwinden der Äschen aus Rhein und Bodensee, wird zu großen Teilen auf die hohe Kormoranpopulation zurückgeführt. Die Berufsfischer beklagen sich, dass die Räuber sogar Fische aus Netzen reissen und diese auffressen oder verletzen und sie somit unverkäuflich machen. Um den Fischschutz langfristig zu gewährleisten, wird das Erlegen von Kormoranen bis zum 15. März 2010 genehmigt. Die Vögel dürfen teilweise auch vom Boot mit schallgedämpften Waffen erlegt werden. Die Abschussgenehmigung gilt für Teile des Restrheins, des oberen Wutachtals, sowie für den Bodensee-Untersee. Der NABU hat gegen die genehmigte Jagd auf die Vögel mit Scheinwerfern Klage eingereicht. Diese ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim anhängig. Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht war eine Klage bereits gescheitert.