Am 27. November versandte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Schreiben an Jagdverbände und andere Interessengruppen. Dies enthielt einerseits einen Gesetzentwurf, um die Vorgaben des Strassburger Gerichtshofes für Menschenrechte bezüglich des Austritts von Landbesitzern aus den Jagdgenossensschaften umzusetzen (Wir berichteten).
Andererseits wurde im Begleitschreiben angekündigt, mit der Novelle noch andere Paragraphen im Jagdgesetz zu ändern. Genannt wurde die Absicht, die Jagdzeit für Rehböcke bundesweit auf den 31. Januar zu verlängern und so an die Jagdzeit für weibliches Rehwild und Kitze anzugleichen. Weiterhin sollten die Jagdzeiten von Heringsmöwe und Saatgans an die Vorgaben des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) angepasst werden und nicht zuletzt die bestehende Regelung zur Wildfütterung samt der Verordnung zur Verabreichung von Medikamenten geändert werden. Am dritten Dezember ruderte das Ministerium von Ilse Aigner zurück. In einem Schreiben von Staatssekretär Dr. Kloos wurden die Empfänger informiert, dass nach einer weiteren Abstimmung auf Leitungsebene nur noch die Änderungen verfolgt werden, welche sich auf die Umsetzung des Urteils aus Strassburg beziehen.
Der Ökologische Jagdverband und die Naturschutzverbände bedauern diese Änderung, der Bayerische Jagdverband begrüßt sie hingegen.
tp