Nicht anlassbezogene Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK und Eigentumsaufgabe der Waffen sind nach Ansicht vieler legaler Waffenbesitzer verfassungswidrig. Mit BVG-erfahrenen Anwälten will nun die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. gegen dieses Gesetz klagen. Das grundlegende Gutachten wurde bereits von der Vereinigung in Auftrag gegeben und das entstehende Kostenrisiko übernommen. Die FvLW e.V. bittet nun alle legalen Waffenbesizter um Unterstützung in ihrem Streit. Alle weiteren Informationen, wie das Spendenkonto und weitere Erläuterungen zum Vorhaben finden Sie im angefügten Link. http://www.fvlw.de/2010/02/die-fvlw-e-v-legt-verfassungsbeschwerde-ein/