Förderung in Brandenburg bleibt aus – wer hat Schuld?

In einem offenen Brief fordern die Verbände Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) dazu auf, weiterhin die Unterstützung für laufende und geplante Projekte zu gewährleisten.

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In Brandenburg wird derzeit keine Jagdabgabe ausgezahlt. Symbolbild: Unsplash

Förderung in Gefahr? Der Landesjagdverband Brandenburg sowie weitere Natur- und Jagdverbände werfen dem Landwirtschaftsministerium vor, die durch Jagdabgaben zusammengekommen Gelder zurückzuhalten.

Eingehende Anträge abgelehnt

Bereits seit mehreren Monaten würde die obere Jagdbehörde pauschal Anträge ablehnen die aus der Jagdabgabe gefördert werden könnten, obwohl diese noch bis zum 32. März 23 gilt, so LJV-Präsident Dirk-Henner Wellershof. Es handle sich um wichtige Gelder, wie zum Beispiel für das Projekt „Lernort-Natur“, die Ausbildung von ASP-Kadaver-Suchhunden oder die Finanzierung von Schutzwesten für Jagdhunde.

Weiterhin Förderung

In einem offenen Brief fordern die Verbände Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) dazu auf, weiterhin die Unterstützung für laufende und geplante Projekte zu gewährleisten. Ansonsten, so Wellershof, wolle der Verband Widerspruch gegen die Ablehnung von Anträgen einlegen und notfalls auch den Klageweg gehen.

Förderung läuft aus

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gibt in einem Pressestatement bekannt, dass es keinesfalls die Förderung der Projekte blockieren würde. Dem Landesjagdverband seien 2022 außerdem alle Anträge aus der Jagdabgabe genehmigt worden. Mit Ende des Haushaltsjahres 2022 wurde die Förderung der Projekte ganz regulär abgeschlossen. Die entstehende Lücke durch Umstellung der Bewilligungszeiträume von Jagdjahr auf Haushaltsjahr könne ganz regulär, nach alter Richtlinie, beantragt werden. Auf der Internetseite des Ministeriums sei seit langem angekündigt, dass zurzeit keine Anträge für das Jagdjahr 2023 gestellt werden könnten, da die alte Richtlinie ausläuft und die neue noch nicht fertig ist. Sobald sie fertig ist, ist eine Förderung ab 1. April ganz regulär möglich.

Überarbeitete Förderungsrichtlinie

Laut MLUK befindet sich momentan eine überarbeitete neue Förderrichtlinie in der hausinternen Abstimmung. Die Sorge der Verbände ist nun, dass sie erst zu spät oder gar nicht ihre Anträge stellen können und somit kein Bestehen der Projekte und Förderungen für 2023 möglich wird. „Für mich heißt das, dass […] man grob fahrlässig in Kauf genommen hat, dass der Einsatz der Mittel für 2023 nicht gewährleistet ist.“, so LJV-Präsident Dirk-Henner Wellershof.

Die Jagdabgabe – So kommt die Förderung zusammen

In Brandenburg gibt es nach Angaben des Landesjagdverbandes rund 14.000 Jäger. Bei der Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins ist eine Gebühr von 25 Euro als Jagdabgabe pro Jagdjahr fällig. Das eingenommene Geld – um die 300 000 Euro – wird dann in der Regel für die Projektförderung verwendet.