Elbvertiefung bedroht Jagd

Die geplante Vertiefung der Fahrrinne in der Elbe zwischen Hamburg und
der Mündung in die Nordsee bedroht die Jagdausübung an deren Ufern.
Kurz vor Ende der Frist klagen Jäger und andere Institutionen beim
Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss.

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Im Planfeststellungsbeschluss werden Ausgleichsmaßnahmen für die baulichen Eingriffe in die Natur aufgelistet. Eine Vertiefung der Elb-Fahrrinne ist seit Jahren geplant, für die neuen, größeren Containerfrachter wird die Elbe zu flach. Aber eine Vertiefung zieht gravierende Umweltveränderungen nach sich, weshalb Ausgleichsmaßnahmen schon von Anfang an eingeplant werden müssen. Laut dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) soll eine Ausgleichsmaßnahme das Jagdverbot an der Elbe sein. Dagegen wehren sich der Deutsche Jagdschutzverband zusammen mit den Landesjagdverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein. DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald sagte zum NDR: Die Logik der Elbvertiefungs-Planer ist, durch das Jagdverbot Störungen für Küstenvögel zu vermeiden. Das macht aber überhaupt keinen Sinn. Denn die Jäger schützten bedrohte Vogelarten vor Fraßfeinden wie dem Fuchs.

Andere Naturschutzverbände klagen gegen die Elbvertiefung, weil das Wasser schneller durch das Flußbett strömen würde und einen höheren Salzgehalt aus der Nordsee einführen könnte. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Ökosysteme und den Uferbereich.

Politisch ist die Elbvertiefung schon beschlossen, nur das Bundesverwaltungsgericht kann sie nun noch stoppen oder ändern.

Quelle: NDR-Online

tp