Das neu in Kraft tretende Bundesnaturschutzgesetz löst das alte Rahmenrecht ab, das lediglich allgemeine Ländervorgaben enthielt. Gegen die geplanten Eingriffe ins Jagdrecht konnte sich der DJV mit den Landesjagdverbänden jedoch erfolgreich wehren. Ursprünglich war in den ersten Entwürfen des neuen Naturschutzrechts eine Trennung der Rechtskreise Jagd- und Naturschutz auf Bundes- und Landesebene vorgesehen. Hierbei wäre den Bundesländern die Möglichkeit genommen worden, weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen. Dank des Einsatzes des Deutschen Jagdschutz Verbandes und der LJV bleiben Jagd- und Naturschutzrecht gleichberechtigt auf Augenhöhe. Finden Sie weitere Informationen zu den wesentlichen Neuerungen in dem angehängten Link zum DJV.http://djv.newsroom.de/news/?meta_id=1675