Der DJV nahm die Stellungnahme des NABU´s „Wolf darf nicht ins Jagdrecht“ zum Anlass, verschiedene Standpunkte der Naturschützer anzufechten. Präsident Borchert kritisierte, dass die Jägerschaft in ihrer Eigenschaft als Schützer und Heger des Wildes, sowie im Hinblick auf ihren wildbiologischen Kenntnisreichtum nicht ernst genommen würde. Der „gesellschaftliche Konsens“, den der NABU propagiere, werde durch die Außenvorlassung der Jägerschaft vermieden. Den offenen Brief lesen Sie hier.