Am 26. Juni hatte der EGMR in Strassburg einem Grundbesitzer in Rheinland-Pfalz Recht gegeben, der gegen die Jagdausübung auf seinem Grund und Boden geklagt hatte. Der DJV erkennt einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber an, plädiert aber zunächst für eine sorgfältigen Analyse des Urteils. Zudem gebe es dabei erhebliche Gestaltungsspielräume. Bis dahin gelten die bestehenden Jagdgesetze. Derzeit könne kein Grundbesitzer selbst entscheiden, ob auf seinem Besitz gejagt wird oder nicht.
Im Berliner Bundeslandwirtschaftsministerium begannen schon Arbeitsgespräche über mögliche gesetzliche Regelungen mit Vertretern des DJV und anderer betroffener Verbände wie zum Beispiel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
tp