Im August hatte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Beitragsbescheide verschickt. Die leistungsbezogenen Beiträge sind in diesem Jahr besonders drastisch gestiegen. Die Versicherung begründet dies mit Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten. Der DJV kritisiert dies scharf: Die Beitragsgestaltung sei intransparent und rechtswidrig.
DJV sieht Chancen auf Erfolg bei Klage
Der Deutsche Jagdverband rät Inhabern von Jagdrevieren nun, ihren Widerspruch gegen die aktuelle Beitragserhöhung bei der SVLFG weiter zu verfolgen, sollten diese einen eingereicht haben. Betroffenen können bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Gleichzeitig sollten sie das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Der DJV unterstützt bereits ein Verfahren, das als Musterverfahren geeignet erscheint. Die SVLFG will sich jedoch aktuell nicht auf ein solches Musterverfahren einlassen. Der DJV kritisiert die ablehnende Haltung der Berufsgenossenschaft. Eine möglichst hohe Zahl von gerichtlichen Verfahren könnte möglicherweise ein Umdenken bewirken. Eine möglichst hohe Zahl von gerichtlichen Verfahren könnte in diesem Fall möglicherweise zu einem Umdenken der Versicherung führen.
Das Positive: Für Kläger seien die Verfahrenskosten überschaubar, da Betroffene sich vor dem Sozialgericht nicht anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Verfahren seien zusätzlich nicht sehr kompliziert. Sollte die SVLFG das sozialgerichtliche Verfahren verlieren, müsste sie die Kosten des Rechtstreits übernehmen. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt Betroffenen mit einer Rechtsschutzversicherung, sich für das Klageverfahren an ihren Anwalt zu wenden.
DJV bittet um Meldung
Der DJV bittet Betroffene, die gerichtlich weiter gegen den Beitragsbescheid vorgehen möchten, sich per E-Mail bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow unter f.v.massow@jagdverband.de zu melden.