In Hessen hatten sich am Donnerstag und Freitag rund 300 Delegierte aus allen Bundesländern außer Bayern versammelt. Neben zahlreichen Ehrungen ging es vor allem darum, die größte jagdliche Organisation Deutschlands fit für die Zukunft zu machen. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten das neue Positionspapier Standortbestimmung Jagd, nicht ganz so viele stimmten für das neue Logo und die Namensänderung. Mit einer Dreiviertelmehrheit wurde beschlossen, das Wort Schutz aus dem Vereinsnamen zu streichen, der DJV ist nun eingetragen unter Deutscher Jagdverband e.V. Dazu sagte DJV-Vizepräsident Dr. Hermann Hallermann: Wir vertreten als Verband bundesweit Jagd und Jäger; Jagdschutz ist nur ein kleiner Teilbereich unserer Aufgaben.“ Zudem gibt es ab 2014 ein neues Logo und ab sofort die neue Homepage www.jagd-fakten.de.
Gemeinsame Werte basisdemokratisch erarbeitet
Eine DJV-Kommission hatte über ein Jahr Vorschläge aus den Kreisjägerschaften bearbeitet, welche Werte und Normen einen gemeinsamen Rahmen für die Jagd in Deutschland bilden sollen. Über 140 Anträge waren aus den mehr als 500 Kreisgruppen eingesendet worden und mündeten am Wochenende die Verabschiedung des Papiers Standortbestimmung Jagd. DJV-Präsident Hartwig Fischer hatte diese Selbstbefragung angestoßen und freute sich, dass sie einstimmig verabschiedet wurde. Nüchtern, sachlich und ohne Pathos heißt es in den ersten Zeilen: Jagd ist für uns tiefes Erleben der Natur, verantwortungsvolles Handwerk und Beutemachen, aber auch Bereitstellung eines hochwertigen Lebensmittels und finanzielle Wertschöpfung, gerade im ländlichen Raum. Im Hauptteil des Dokumentes wird unter anderem der eigenständige Rechtskreis der Jagd verteidigt, die Pflichten der Jäger aber ebenso der Grundbesitzer angesprochen und die natürliche Zuwanderung von heimischen Großsäugern gemeint sind wahrscheinlich vor allem die Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär neutral akzeptiert.
Zeitgleich mit der Bundesjagdgesetzreform
Während die Jäger in Marburg tagten, unterzeichnete in Berlin der Bundespräsident die Novelle zur Aktualisierung des Bundesjagdgesetzes. Diese Reform wurde bedingt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg vom letzten Sommer. Die Richter hatten entschieden, dass es auch deutschen Grundbesitzern möglich sein müsse, die Jagd auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen verbieten zu lassen. In einem schnellen Verfahren waren die notwendigen Reformen erarbeitet und sowohl vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Um eine Zerstückelung des Reviersystems in Deutschland und Schwierigkeiten bei der Jagdausübung zu vermeiden wurden die Anforderungen für eine Befriedung von Grund und Boden jedoch sehr hoch gesetzt.
tp