Jagdrecht in Hessen soll auf dem Verordnungswege parteigrünen Vorstellungen angepasst werden.
Das erst im Jahr 2011 novellierte Hessische Jagdgesetz droht per Rechtsverordnung ideologisiert zu werden. Mit dem nunmehr veröffentlichen Entwurf einer Hessischen Jagdverordnung beabsichtig die zuständige Ministerin für Umwelt, Priska Hinz (Grüne), massive Einschnitte in das derzeit geltende Jagdrecht in Hessen. Die dogmatische Grundlage entstammt wohl einem unreflektiert übernommenen Forderungskatalog des NABU aus dem Jahr 2014 und widerspricht insbesondere durch die beabsichtige Beschränkung der Bejagung von Prädatoren jedem Gedanken an Artenschutz im Niederwildrevier und zeigt einmal mehr, dass es den Parteiideologen und angeblichen Artenschützern nur um die Durchsetzung ihrer eigenen jagdfeindlichen Vorstellungen, aber nicht tatsächlich um Artenschutz gehen kann! Die Jagdzeit auf Fuchs und Dachs soll beschränkt, die Fallenjagd erheblich eingeschränkt und die Bejagung von Raubwildarten wie Iltis und Hermelin gänzlich verboten werden. Beabsichtigt sind auch die Einschränkung der Jagd auf Niederwild, es soll die Jagd auf Hase und Stockente nur noch bei ausreichender Bestandsdichte zulässig sein – wobei derzeit offen bleibt, wann und insbesondere von wem diese Bestandsermittlung vorgenommen werden soll.
Dem ideologischen Dogma wird der Gedanke an einen artenreichen Wildbestand ebenso geopfert wie die Hoffnung auf Bestandschutz auch für nicht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten in der Feldflur.
Erwartungsgemäß sind Verlängerungen bei der Bejagung von Schalenwildarten vorgesehen, insbesondere soll der Rehbock nun auch in Hessen bis zum 31. Januar Jagdzeit bekommen.
Aufwerfen lässt neben den vorgesehenen erheblichen Änderungen des bestehenden Jagdrechts auch das Timing für die Anhörung des den Verbänden am 24. Juli übersandten Verordnungsentwurfs. Die vorgesehene Anhörungsfrist soll bereits am 15. September enden und fällt damit fast komplett in die hessischen Sommerferien! Ob Zufall oder Absicht des Ministeriums, mag da jeder selbst für sich entscheiden…
RA Marcus Jung