Datenschutz im Wald

Im Wald hatte vor einiger Zeit ein
Kommunalpolitiker aus Kärnten seine Freude. Sein Pech: das
außereheliche Stelldichein wurde von einer
Wildkamera festgehalten. Österreichische Medien spekulieren nun
wild, wer dort beim Liebesspiel ertappt wurde, während die
Datenschützer im Nachbarland von „Big Brother im finstren Tann“
sprechen.

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Auch in Deutschland gibt es eine Diskussion über die unfreiwillige Ablichtung von Menschen durch Wildkameras, allerdings wurde bisher kein so pikantes Ereignis bekannt. Hier streiten sich noch die Jäger untereinander, wenn sie von der Kamera des Nachbarn oder Mitpächters abgelichtet wurden. So geschehen in Hessen: zwei Jäger pachteten ein Revier im Rheingau, zerstritten sich aber und sprachen nur mehr über ihre Anwälte miteinander. Aber dann fotografierte eine Wildkamera Pächter A, wie er eine Kirrung von Pächter B inspizierte. Kamerabesitzer B zeigte die Bilder in Jägerkreisen und lästerte angeblich über den neugierigen Mitpächter, woraufhin A ihn vor Gericht zog. Das Verfahren wurde inzwischen beendet, aber der Waldbesitzer in Vertretung des Bürgermeisters wollte eine rechtliche Klärung.

Die oberste Jagdbehörde in Kassel gab bekannt, dass sie Wildkameras als gleichwertig mit Überwachungsgeräten auf Privatgrundstücken ansieht. Die Persönlichkeitsrechte von Spaziergängern und anderen Frischluftfans würden nicht beeinträchtigt, da diese „erkennbar nicht allein sein“ wollten.

Anderer Meinung ist die Hessische Datenschutzbehörde. Sie sieht den (Privat-)Wald gleichgestellt mit dem öffentlichen Raum, der nur durch die Polizei überwacht werden darf. Die Kameras sollten so installiert werden, dass keine Menschen oder zumindest keine Gesichter aufgenommen werden könnten. Sollten doch einmal Menschen abgelichtet worden sein, so seien diese umgehend zu löschen und keinesfalls in Umlauf zu bringen.

Diesen Wunsch hegt ein Politiker in Kärnten gewiss auch.

tp