Der Kreis Plön (Schleswig-Holstein) hat ein Problem. Seit der Einführung der Jagdsteuer am 01. April 2012 ist die Jägerschaft nicht mehr zur Entsorgung von Fallwild bereit.
Diese Aufgabe übernimmt seitdem der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Da die ortsansässige UWG (unabhängige Wählergemeinschaft) die Straßenmeisterei hier klar überfordert sieht, möchte sie die Jäger wieder mit ins Boot holen.
Dr. Claus Thies (UWG) berichtet dem Ostholsteiner Anzeiger: „Verendete Tiere werden in offenen Containern gesammelt oder liegen oftmals längere Zeit an der Straße. Das führe zu untragbaren Zuständen, insbesondere zu ekelerregenden Geruchsbelästigungen“.
Dreh- und Angelpunkt der Diskussion zwischen Landkreis und Jägerschaft ist die Jagdsteuer, die der Kreis in Höhe von zirka 100.000 Euro pro Jahr einnimmt. Hier fühlt sich die Jägerschaft gegängelt, nach einer derart hohen Zahlung sei eine Forderung nach zusätzlicher Ehrenarbeit nicht gerechtfertigt.
Die Kreisjägerschaft legte 2011 zur Untermauerung ihres Standpunktes folgende Zahlen vor: „Die Kosten für die Beseitigung eines Stückes Fallwild sind mit 50,- bis 60,- Euro zu taxieren. Im Jagdjahr 2009/2010 wurden 1.953 Stücke Fallwild gemeldet. Ohne die Mithilfe der Jäger wären beim Kreis gerundet zirka. 110.000 Euro Kosten aufgelaufen. Der anfallende Verwaltungsaufwand und etwaige Vorhaltekosten wären noch hinzuzurechnen.“
Die monetäre Frage versucht nun die UWG durch eine Rückzahlung von 25 Prozent der Jagabgabe zu lösen. Der Sprecher der Jägerschaft Plön, Norman Stoll, hält das für den falschen Weg. „Die Jagdsteuer ist nach wie vor nicht gerechtfertigt, (sowie) 25 Prozent seien dafür zu wenig, denn die Kosten seien deutlich höher.
„Aus diesem Grund nehmen wir diese freiwillige Leistung in Form von der Mitnahme des toten Tieres jetzt nicht mehr wahr“, so berichtete bereits 2014 der Kreisjägermeister Hans-Werner Blöcker in einem Artikel der Kieler Nachrichten.
Zudem befürchtet Jägerschaftssprecher Stoll durch die aktuell als unsachgemäß zu bezeichnende Lagerung des Fallwildes erhöhte Seuchengefahr und unnötigen Bürokratieaufwand. So würde „ die Polizei aus Zeitgründen die Revierinhaber schon lange nicht mehr über Wildunfälle informieren“. Es ergibt sich also eine Dunkelziffer, erschreckend angesichts von den offiziellen 1.598 Wildunfällen alleine im Jahr 2012 im Kreis Plön.