Der BUND sieht als Grundlage für seine Klage, massive Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz. Die Bezirksregierung Münster, hatte in ihrer Sitzung im Dezember 2009 einen Planfeststellungsbeschluss zum Erbau einer Hochspannungsleitung, zwecks Netzanbindung des geplanten Trianel-Kohlekraftwerks in Lünen, angegeben. Der Landesverband des BUND sieht in dieser Leitung eine erhöhte Gefahr für den Uhu-Bestand als gegeben. Laut Plan soll sie in 200 Metern Entfernung am Brutplatz eines Paares der Eulenart verlaufen. Besonders die Einschneidung des Jagdfreiraumes der Vögel, sowie den Faktor, dass die Kollisionen mit Freileitungen zur Haupttodesursache bei den Uhus zählen, rügte der Verband mit seiner Klage.