Die Landesforstverwaltung hat den Einsatz von bleifreier Büchsenmunition in Hinblick auf die Fürsorgeverpflichtung für Mitarbeiter und Jagdgäste untersagt. Erst 2005 hatte die Forstverwaltung die bleihaltigen Geschosse verboten. Seitdem häuften sich aber die Querschläger. (ar/JÄGER)