Bleischrot in Feuchtgebieten im Europäischen Wirtschaftsraum verboten

Das Bleischrotverbot für Feuchtgebiete betrifft nahezu alle Jäger in der EU. Die unklare Definition des Begriffs Feuchtgebiete sorgt für Unklarheit.

83497CD1-AFC7-483B-83BC-01F3CC56EE74

Was für Wasserwild fast überall schon galt, gilt nun auch für andere Wildarten im Bereich von Feuchtgebieten. Foto: Kim Trautmann

Bleischrot verboten

Mit der neuen Verordnung für den Europäischen Wirtschaftsraum namens REACH ist am 15. Februar ein Verbot von Bleischrot in bestimmten Gebieten in Kraft getreten. Pikant daran ist insbesondere, dass nicht nur das Verschießen von Bleischrot untersagt ist, nein auch das Mitführen innerhalb einer Pufferzone von 100 Metern rings um Feuchtgebiete ist untersagt.
Insbesondere dürfte es bei der Umsetzung der Verordnung Probleme geben, da der Begriff Feuchtgebiete nicht klar definiert ist. Betroffen sind alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Vogelschutz oder Tierschutz?

Das Verbot von Bleischrot hat den Zweck, wandernde Wasservögel zu schützen, es setzt das Afrikanisch-Eurasische Abkommen über wandernde Wasservögel um. Zahlreiche EU-Mitglieder hatten sich bereits sukzessive auf das Verbot vorbereitet, andere hingegen nicht. Fraglich ist jedoch, inwiefern der Terminus der Feuchtgebiete in seiner weiten Fassung einer jeweiligen Umsetzung in nationales Recht standhält und inwieweit er mit den Grundsätzen des EU-Rechts konform geht. Während auf der einen Seite das Ziel „Schutz von Wasservögeln“ verfolgt wird, steht dem auf der anderen Seite eine tierschutzgerechte, effektive Bejagung aller Wildarten gegenüber. Was gilt es also künftig rechtlich zu beachten und welche Alternativlösungen gibt es für die Praxis?

Rechtfertigungsbedarf im Feuchtgebiet

Folgt man dem Text der Verordnung, so wird auch derjenige so behandelt als habe er in Feuchtgebieten mit Bleischrot gejagt, welcher lediglich mit Bleischrot im Bereich eines Feuchtgebietes, oder in einem Umkreis von 100 Metern um dasselbe, angetroffen wird. Es sei denn, er kann sich exkulpieren und darlegen, dass die Schrote nicht für die Jagd im Feuchtgebiet gedacht waren.

Ist Bleischrot alternativlos?

Die Antwort muss wohl jein lauten. Es gibt ein stetig wachsendes Angebot an bleifreien Schrotpatronen, allerdings muss man deren Tötungswirkung und Einsatzradius auch kritisch betrachten. Viele der, mit Weicheisenschrot geladenen, Patronen sind mit wesentlich größeren Schrotgrößen versehen als ihr bleihaltiges Pendant. Oftmals soll die Effizienz hier auch durch erheblich größere Vorlagen gesteigert werden. Dies glückt nicht immer und zudem ist auch die Wildbretentwertung nicht immer im Rahmen der Genusstauglichkeit, was sich gerade bei kleinerem Wild wie Enten häufig zeigt. Gangbare Alternative zum Blei ist, da es Blei in seiner Beschaffenheit und zielballistischen Wirkung sehr ähnelt, Bismuth. Dieses funktioniert oft auch mit gewohnter Vorlage und Schrotgröße ausgezeichnet, ist allerdings auch sehr teuer. Beim Wechsel von Blei auf Bleifrei gilt es stets auf den Beschuss der eigenen Flinte sowie die Empfehlungen der Beschussämter hinsichtlich der verwendeten Schrotgröße zu achten. Und plant man die neue Mäuseburg oder den neuen Luderschacht, so gilt es diese wohl künftig fernab von Graben oder Teich anzulegen, möchte man den geliebten Drilling nicht mit sündhaft teuren Bismuth-Schroten stopfen müssen.