Blauzungenkrankheit bei Wildtieren – wie reagiere ich bei einem Verdachtsfall?

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Berichte zu landwirtschaftlichen Betrieben, in denen die Blauzungenkranheit ausbricht, häufen sich. Doch auch unsere Wildtiere sind betroffen. Foto: Unsplash/Agata Kaczowka

Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiterhin in ganz Deutschland aus. Für den Menschen selbst ist sie ungefährlich, Wiederkäuer können allerdings erkranken und erleiden teils tödliche Verläufe. Neben Schafen, Ziegen und Kühen in landwirtschaftlichen Betrieben können auch verschiedene Wildarten betroffen sein. Dies löst im Kreis der Jäger Sorge aus – wie geht man mit der Verbreitung der Krankheit um und was ist jetzt zu beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Jäger zusammengefasst.

Welche Wildtiere sind von der Blauzungenkrankheit betroffen?

Grundsätzlich sind alle wiederkäuenden Wildtiere anfällig für die Blauzungenkrankheit. Vermutlich ist Rotwild besonders anfällig, aber auch bei Dam- und Muffelwild konnte die Krankheit häufiger nachgewiesen werden. Rehwild scheint allerdings resistenter zu sein: auch in Gebieten, in denen die grundlegende Prävalenz der Blauzungenkrankheit sehr hoch ist, konnten bisher nur sehr selten Nachweise erbracht werden.

 

Wie erkenne ich die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit führt bei betroffenen Tieren zu erhöhter Körpertemperatur, Apathie und einer Absonderung von anderen Artgenossen. Auch schwellen die Äserschleimhäute und der Lecker an, es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung. Außerdem treten im Kronsaum der Schalen rötliche Veränderungen auf, die zu Bewegungsstörungen führen können. Weiter können Entzündungen an den Gesäugen, Lichtern und den Geschlechtsorganen auftreten. Wer sich auskennt, dem fällt auf: Die Symptome der Blauzungenkrankheit ähneln denen der Maul- und Klauenseuche, die ebenfalls anzeigepflichtig ist.

Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist übrigens selten und damit nicht maßgeblich für die Einschätzung.

 

Ich habe bei einem Wildtier Anzeichen der Krankheit erkannt. Was muss ich jetzt tun?

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Als Jäger ist man also dazu verpflichtet, den Verdacht beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Bei Kontakt mit einem erkrankten Tier müssen Sie sich keine Sorgen um sich selbst oder Ihren Hund machen, allerdings sollten die üblichen Hygienemaßnahmen unternommen werden, bevor man nach dem Kontakt einen anfälligen Tierbestand betritt.

 

Was passiert, wenn ich als Jäger einen Verdacht beim Veterinäramt melde?

Für das Veterinäramt sind folgende Daten besonders relevant und würden in einem ersten Telefonat abgesprochen werden: Handelt es sich bei dem Fund um einen Totfund oder eine Erlegung? Wo wurde das Tier gefunden und um welche Wildart handelt es sich? Welche Anzeichen weist das Tier bezüglich einer Ansteckung auf? Auch Ihre Kontaktdaten wird das Veterinäramt abfragen. Im Folgenden werden die Durchführung einer Probennahme und der Probentransport besprochen. Ganz wichtig: Kosten entstehen dem Jäger nicht! Eine Einschränkung der Jagd, auch nach einem positiven Nachweis der Blauzungenkrankheit, ist ebenfalls auszuschließen. Zögern Sie also auf keinen Fall, einen Verdacht auch wirklich zu melden.