Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) meldet die Erhöhung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD). Die Beiträge für Jagdpächter in den betroffenen Bundesländern seien 2010 bereits verdoppelt worden und nun habe die LBG MOD die Beiträge um weitere 200 % für 2012 angehoben. Die Verdreifachung des Hebesatzes auf den Faktor 10,0223 je Berechnungseinheit erschließt sich uns nicht, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. Es besteht die Gefahr, dass viele ortsansässige Pächter, die ihre Flächen seit Jahren nachhaltig und verantwortungsvoll bewirtschaften, die hohen Preise nicht mehr zahlen können und die regionale jagdliche Kompetenz verdrängt wird.
Der Landesjagdverband Brandenburg hat unterdessen für Mitglieder, die gegen den Bescheid von 2012 vorgehen wollen, ein geprüftes Widerspruchsmuster erstellt, das über die Internetseite des Landesjagdverbandes www.ljv-brandenburg.de erhältlich ist. Wer von der Erhöhung betroffen ist sollte schriftlich Widerspruch einlegen, muss aber dennoch zunächst den erhöhten Beitrag zahlen. Wird den neuen Beiträgen nicht widersprochen, entfällt später der Anspruch auf eventuelle Leistungsanpassungen.
Eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für Jagdunternehmer verpflichtend. Die Beiträge zur BG werden in der Vertreterversammlung getroffen, doch ist in der LBG MOD seit 2011 kein Vertreter der Jägerschaft mehr. Die drastische Erhöhung wird mit dem Wegfall von Bundesgeldern und einem Anstieg des Lastenausgleichs begründet. DJV und die betroffenen LJV prüfen derzeit eine Musterklage.
tp / djv