Entgegen der Klage von Grundeigentümern haben die Richter daran festgehalten, dass Flächen außerhalb von Siedlungsgebiet grundsätzlich in Jagdgenossenschaften integriert werden müssen. Die Kläger hatten die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen abgelehnt.Der BJV lobt das Urteil und betont die Wichtigkeit einer lückenlosen Bejagung, gerade in Zeiten erhöhter Wildschäden druch Schwarzwild. Prof. Dr. Jürgen Vocke hatte in einer Anfrage an den Bayerischen Landtag bereits im Februar 2008 auf die Gefahr einer solchen Klage hingewiesen und die Staatsregierung nach ihrer Einschätzung gefragt. Staatsminister Miller hatte bereits damals auf die hohe Allgemeinwohlfunktion der Jagd verwiesen und die Gefahr von Auswirkungen auf die deutsche Jagdrechtsordnung als gering eingeschätzt.
djv