Baden-Württemberg: Afrikanische Schweinepest ausgebrochen

Die ASP hat nun auch Baden-Württemberger erreicht. Wo das Virus ausgebrochen ist und wie das weitere Vorgehen bei der Seuchenprävention aussieht, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Nach Hessen und Rheinland-Pfalz ist nun auch Baden-Württemberg betroffen. (Foto: Pixabay.com)

Nachdem zunächst Hessen und Rheinland-Pfalz betroffen waren, ist die ASP jetzt auch in Baden-Württemberg ausgebrochen. „Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht, das Virus ist bei einem krank erlegten Wildschwein nachgewiesen worden. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen“, so der baden-württembergische Landwirtschaftsminister.

„Nachdem das ASP-Virus bereits seit mehreren Wochen in Hessen und Rheinland-Pfalz grassiert, war es nur eine Frage der Zeit bis sich auch ein Wildschein in Baden-Württemberg mit der Afrikanische Schweinepest (ASP) infiziert. Das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) hat am gestrigen Donnerstag (8. August) mitgeteilt, dass bei einem Wildschwein, welches in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) krank erlegt wurde, mittels PCR-Test das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht zur Stunde noch aus. Damit sprechen wir aktuell noch von einem Verdachtsfall. Der nachgewiesene ct-Wert – also die Virenlast – wies jedoch eine eindeutige Höhe auf. Und auch mit Blick auf das ASP-Geschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz gehen wir fest davon aus, dass die ASP bei Wildschweinen nun auch Baden-Württemberg erreicht hat. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit das so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten“, sagte der Minister.

Das zuständige Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises führt  die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. „Nach den EU-rechtlichen Vorgaben müssen jetzt die bereits geltenden Restriktionszonen und Allgemeinverfügungen räumlich und inhaltlich angepasst werden“, erklärte Minister Hauk nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums.