Ab dem 29. April gilt eine neue EU-Verordnung (VO (EU) Nr.185/2010) die verbietet, Munition bei Flugreisen auch im aufgegebenen Gepäck mitzunehmen. Gemeinsam mit weiteren Verbänden steht nun der Deutsche Jagdschutz Verband über das Forum Waffenrecht mit den beteilligten Ministerien in Kontakt. Nach Auskunft der Ministerien soll noch vor dem 29. April eine generelle Ausnahmegenehmigung in Kraft treten, die den Transport, wie gehabt, erlaubt.