ASP in Hessen: Bestimmungen für die Jagd gelockert

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Das Schwarzwild leidet in Deutschland stark unter der ASP. Foto: Kim Trautmann

Seit etwa drei Monaten führt das hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) in Teilen Südhessens und im Rhein-Main-Gebiet intensive Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd und beinhalten verschiedene Einschränkungen. Nun sollen einige Maßnahmen allerdings angepasst werden. Wie kurz zuvor auch im Rhein-Neckar-Kreis soll es so Lockerungen der Maßnahmen für die Jagd kommen.

 

Maßnahmen gegen die ASP sollen Verhältnismäßigkeit allen Betroffenen gegenüber wahren

Das oberste Ziel bleibt, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren. Diese werden kontinuierlich überprüft und an die aktuelle Lage angepasst. Der ASP-Krisenstab des HMLU steht dabei in ständigem Austausch mit den Landkreisen sowie Experten, etwa von dem Bundesinstitut für Tiergesundheit oder der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Hauptaugenmerk liegt dabei laut Landwirtschaftsminister Ingmar Jung bei der strikten Bekämpfung der ASP. Lockerungen seien nur durch die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur Eindämmung möglich. Fortschritte in der Bekämpfung der ASP wurden unter anderem durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden, die Errichtung taktischer Elektrozäune sowie durch die Einzäunung des Kerngebiets erreicht. Dies ermöglicht es, weitere Einschränkungen aufzuheben, dieses Mal unter anderem auch für die Jagd.

 

Neue Regelungen für die Jagd

In Sperrzone I, die als Pufferzone das infektionsfreie Gebiet um das Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind nun Ernte- und Bewegungsjagden unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. In Sperrzone II, wo zuvor ein vollständiges Jagdverbot galt, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern, gibt es ebenfalls Lockerungen: Einzeljagd auf Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) sowie auf Prädatoren ist tagsüber im Offenland, jedoch fernab von Schwarzwildeinständen, wieder gestattet.

Dies gilt jedoch nicht für das Kerngebiet und Gemeinden, in denen ASP-Fälle nachgewiesen wurden. Zusätzlich ist, nach Antrag, auch die Federwildjagd möglich, sofern dies ebenfalls in ausreichendem Abstand zu Schwarzwildeinständen erfolgt. Diese Lockerungen ermöglichen es Jägern, ihre Aufgabe des Wildschutzes wahrzunehmen, indem sie beispielsweise Prädatoren entnehmen, um Bodenbrüter zu schützen.

Im nördlichen Teil des Mains, besonders im Main-Taunus-Kreis, ist nach Fertigstellung eines festen Zauns entlang der BAB 60 auch die Einzeljagd auf Schwarzwild, auch nachts, wieder zulässig. Ziel ist es, durch die Erlegung möglichst vieler Wildschweine potenzielle Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen.

 

ASP-Geschehen bleibt dynamisch

In den letzten Monaten entwickelt sich der Umgang mit der ASP immer weiter. Das Arbeiten mit Zäunen scheint sich bisher als eine Methode zur Eindämmung der Tierseuche etabliert zu haben. Solche Erfolge im Kampf gegen die ASP ermöglichen nun auch Anpassungen der Maßnahmen. Das kommt sowohl der Jägerschaft als auch der Landwirtschaft zugute.