Amoklauf mit illegalen Waffen in Heidelberg

Ein 18-jähriger Student hat an der Universität Heidelberg einen Amoklauf verübt. Dabei hat er eine Studentin in den Kopf geschossen und anschließend sich selbst gerichtet.

Heidelberg

Die Universität der Stadt Heidelberg wurde Opfer eines Amoklaufes. (Foto: Pixabay)

Wie kam es zu dem Amoklauf in Heidelberg?

Das Motiv des Amokläufers ist weiterhin unklar und die zuständige Polizei ermittelt. Der 18 jährige Täter und Biologie-Student betrat zur Mittagszeit den Hörsaal, in dem 30 Kommilitonen gerade ein Tutorium für Biologie abhielten. Der Täter des Amoklaufes lud die mitgeführte Schrotflinte und gab daraufhin Schüsse ab. Eine 23 Jahre alte Frau traf er am Kopf, sie war sofort tot. Drei weitere Personen verletzte die Schrotgarbe ebenso. Anschließend ging der Todesschütze in den Außenbereich der Universität und beging Selbstmord. Um 12:24 Uhr erreichten die Beamten sieben Notrufe. Sechs Minuten später trafen die ersten Polizisten am Ort des Amoklaufes ein. Später waren 400 Einsatzkräfte am Ort des Geschehens.

Die Tatwaffe des Amoklaufes

Weder der junge Täter, noch einer seiner Elternteile waren offiziell im Besitz einer Waffe, eines Waffen- oder Jagdscheines oder einer Waffenbesitzkarte. Dadurch wird klar, dass die im Ausland erworbenen Waffen illegal waren. Der Biologiestudent hatte sowohl eine Büchse, als auch eine Schrotflinte bei sich. Mit der Schrotflinte feuerte er im Hörsaal um sich. Wieder nachgeladen hat er aber nicht, obwohl er an die 100 Schuss Munition dabei hatte. Auch den Verkäufer der Waffen für den Amoklauf erwarten strafrechtliche Konsequenzen. Der junge Mann war laut dem Mannheimer Polizeipräsidenten nicht polizeibekannt und habe keinen Führerschein besessen.

Schnelle Aufklärung gefordert

Das Forum Waffenrecht und der Deutsche Jagdverband fordern eine umfangreiche und vor allem schnelle Aufklärung der Geschehnisse rund um den Amoklauf von Heidelberg. Es gebe Kaufbelege der illegalen Waffen aus dem Ausland, so wird der Forum Waffenrecht Vorsitzende Friedrich Gepperth auf der Internetseite des DJV zitiert. Die für die Tat verwendeten Waffe hätten aufgrund der Meldepflicht des Verkäufers an die Behörden, niemals anonym erworben werden dürfen. Das Hauptproblem dieses Amoklaufes ist der illegale Waffenhandel.

Kriminalität bei illegalem Waffenbesitz effektiv bekämpfen

Weiter verkündet der DJV in seiner Pressemitteilung, dass es laut Experten über 20 Millionen illegale Waffen in Deutschland gibt. Mit diesen wird dann auch solch ein Amoklauf wie in Heidelberg durchgeführt. Diese haben allerdings nichts mit dem legalen Waffenbesitz, beispielsweise für die Jagdausübung, zu tun. Jäger und Büchsenmacher sind beim Kauf bzw. Verkauf dazu verpflichtet Meldung an die Behörden zu machen. Das wird auch so gehandhabt! Eine Registrierung von Schusswaffen ist Pflicht, ein sichere Aufbewahrung und ein passender Waffenschrank ebenso.

Das Bundeskriminalamt verzeichnet in seinem Bericht von 2019 einen Zuwachs von 132,4% von Verstößen gegen das Waffengesetz im Internet. Außerdem gibt es einen kontinuierlichen Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Hier finden Sie ein Formular für den Verkauf gebrauchter Jagdwaffen.