Die Zuverlässigkeit von Mitgliedern der AfD steht auf dem Spiel. Und was das bedeutet, weiß jeder JÄGER. Nun ist es so, dass Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD am Mittwoch im Zuge eines landesweiten Vorstoßes zur Entwaffnung von Extremisten grundsätzlich auch AfD-Mitglieder ins Visier nimmt. Somit droht Jägern und Sportschützen der Entzug ihrer Waffenerlaubnisse.
Begründung des Innenministeriums
In Thüringen wird die AfD als rechtsextrem eingestuft. Daraus folgt, dass Mitglieder unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. „Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen“, sagte Innenminister Gregor Maier. Grundsätzlich sind Extremisten seit der seit zwei Jahren geltenden Fassung des Waffengesetzes nicht mehr als zuverlässig anzusehen. Dies hat zur Folge, dass sie weder Waffen besitzen noch erwerben dürfen.
Ablehnung bei der AfD
Bei der AfD stößt dieser Vorstoß auf Ablehnung. „Innenminister Maier nutzt das extra hierfür angepasste Waffenrecht, um es als Ersatzstrafrecht gegen gesetzestreue Jäger und Sportschützen in der AfD einzusetzen“, sagte Landessprecher Stefan Möller. Maier sei klar als Wahlkämpfer unterwegs und nicht als Minister, sagte Fraktionschef Björn Höcke. Es bleibt auch fraglich, ob die Einschätzung des Verfassungsschutzes ausbleibt. Die Waffenbehörde muss jeden Einzelfall prüfen.
72 Fälle von Reichsbürgern
In 72 Fällen in den vergangenen Jahren hatten die Waffenbehörden extremistische Waffenbesitzer entwaffnet, berichtet der Focus. Die Fälle teilen sich in 59 Fälle des Entzugs der waffenrechtlichen Erlaubnis und 13 Fälle der Ablehnung des gestellten Antrags. Zum größten Teil sind sie der AfD zuzuordnen.