3500 Euro Strafe für toten Westerwald-Wolf

Das Amtsgericht Montabaur verurteilte
gestern den Wolfsschützen vom Westerwald zu einer Geldstrafe. Im
April 2012 hatte der 72jährige Jäger einen Wolf beim Ansitz
geschossen und war deswegen von der Staatsanwaltschaft wegen
Verstößen gegen Tierschutzgesetz und 
Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden.

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Am Ende der langen Hauptverhandlung mit einigen Gutachten verurteilte das Gericht den Jäger zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 50,00 Euro. Der Richter sah es für erwiesen, dass der Angeklagte gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und das Tier ohne Rechtfertigung getötet habe. Denn für den Richter wilderte der Wolf nicht als er in Anblick des Jägers kam. Dieser hatte angegeben, auf einen wildernden Schäferhund geschossen zu haben. Den zweiten Punkt der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz durch Tötung einer geschützten Tierart, sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Der Angeklagte habe plausibel belegt, dass er zum Tatzeitpunkt noch keine Kenntnis von der Anwesenheit eines Wolfes im Gebiet seines Jagdrevieres gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte am Anfang des Verfahrens eine Geldstrafe von 4000 Euro in 80 Tagessätzen zu je 50 Euro und ein sechsmonatiges Jagdverbot für den Jäger gefordert. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Anhand des im April gefundenen Kadavers hatte das Senckenberg-Institut in Frankfurt festgestellt, dass es sich bei dem Tier zweifelsfrei um einen Wolf handelte. Durchgeführte Gen-Untersuchungen zeigten eine Verwandtschaft mit der italienischen Population der Raubtiere in Apulien. Die Ankunft des ersten Wolfs im Westerwald hatte im März letzten Jahres zu Aufsehen geführt, weil es einem Spaziergänger gelungen war, ein Video und Fotos des noch lebenden Tieres zu machen (wir berichteten).

tp