Die obere Jagdbehörde hat am 5. März 2025 für alle Reviere im Landkreis Bad Kreuznach eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser wird die Schonzeit für das Muffelwild aller Altersklassen und Geschlechter bis zum 31. Juli 2025 aufgehoben. Zusätzlich hat die Behörde das Nachtverbot aufgehoben. Sie erlaubt die Jagd unter Zuhilfenahme von Nachtsichtvor- und -nachsatzgeräten sowie den Einsatz von Taschenlampen. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. äußerte sich nun zu der Allgemeinverfügung.
Landesjagdverband reagiert auf Allgemeinverfügung zum Muffelwild
„Der Landesjagdverband erkennt die Notwendigkeit der Reduktion der zu hohen Muffelwildbestände im Raum Bad Kreuznach und appelliert an seine Mitglieder, ihrer jagdlichen Verpflichtung zur Reduktion dieser Bestände im Freigebiet intensiver und zielgerichteter nachzukommen.
Kritisch sieht der LJV jedoch die ungehemmte Freigabe der Nachtjagd unter Zuhilfenahme oben genannter Technik.“
So erklärt der LJV den eigenen Standpunkt in einer Pressemitteilung. Der Verband befürchtet, dass es durch die Verfügung zu Verstößen gegen den Tierschutz kommen könnte. Denn durch die ungehemmte Nachtjagd könne der Muttertierschutz nicht vollständig gewährleistet sein. „Im Frühjahr lammen die Muffelschafe und es kann insbesondere nachts nicht sicher zwischen einem hochtragenden, führenden oder nichtführenden Schaf unterschieden werden. Die Gefahr von Fehlschüssen ist daher groß. Im schlimmsten Fall wird das Mutterschaf frischgesetzter Lämmern erlegt, was zu einem elendigen Verhungern des verwaisten Jungtieres führen wird.“, heißt es weiter in der Pressemeldung.
LJV befürchtet negative jagdliche Konsequenzen
Die jagdliche Konsequenz sei demnach, dass ausschließlich Widder sicher ansprechbar wären, was sich kontraproduktiv auf den Bestand auswirken könne. Aus diesen Gründen lehnt der Landesjagverband Rheinland-Pfalz die Nachtjagd auf Muffelwild aus jagdethischen Gesichtspunkten und Tierschutzgründen ab.
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz fordert die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zusätzlich zu einem Gespräch auf, um in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft ein tierschutzgerechtes Bejagungskonzept zur Reduktion der Bestände zu entwickeln.
Neben den oben genannten Aspekten wäre laut LJV zu befürchten, dass eine solche Allgemeinverfügung zu einer Blaupause für eine leichtere Aufhebung des Nachtjagdverbots auch in anderen Hotspots auf z.B. Rehe und Rotwild führen könne. Dies lehnt der Landesjagdverband strikt ab und kündigt schon jetzt rechtlichen Widerstand an, sollte es zu einer Ausweitung der Nachtjagd kommen.
„Eine Nachtjagd auf Schalenwild verschärft aus wildbiologischer Sicht die Probleme beim Waldumbau. Das Wild traut sich aufgrund einer zeitlich fast unbegrenzten Bejagung kaum noch aus den Dickungen und Einständen. Befinden sich die Einstände in Naturverjüngungen, führt das häufig zu einem gesteigerten Verbiss.
Aus jagdethischer Sicht ist es nicht zu akzeptieren, dass 24/7 ein Kampf gegen das Wild geführt wird. Probleme mit erhöhtem Verbiss in den Verjüngungsflächen können auch durch eine intelligente wildbiologische Raumplanung gelöst werden. Für den Landesjagdverband gehört das Wild zum Wald – wir sehen uns als anerkannter Naturschutzverband als Anwalt des Wildes. Wir appellieren an die Behörden, Tierschutz, Wildökologie und Jagdethik weiterhin als Eckpfeiler der Jagd zu berücksichtigen und hoffen, dass diese Allgemeinverfügung kein Ausblick auf die „neuen jagdliche Welt“ ist, die uns die Novellierung des Landesjagdgesetzes bringen soll.“