Kampf gegen die ASP: Bundesregierung plant Gesetzesänderung

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©Pauline von Hardenberg

Um den Kampf gegen die ASP effektiver zu gestalten, hat die Bundesregierung umfangreiche Gesetzesänderungen des Tiergesundheits – und des Bundesjagdgesetzes beschlossen.

Revierinhabern drohen empfindliche Eingriffe in Ihre Rechte. In Zukunft soll zum Beispiel auch die Bejagung des Reviers durch andere Personen als den Jagausübungsberechtigten möglich sein.

IUm den Kampf gegen die ASP effektiver zu gestalten, hat die Bundesregierung umfangreiche Gesetzesänderungen des Tiergesundheits - und des Bundesjagdgesetzes beschlossen.

Durch ASP verendete Sau © Friedrich Loeffler Institut

Pressemitteilung Bundesregierung ( 06.08.2018)

Gesetzesänderung für den Kampf gegen die ASP

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werden die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Damit soll es den zuständigen Behörden leichter möglich werden,

  • ein vorher zu bestimmendes Gebiet absperren zu können, zum Beispiel durch Zäune,
  • den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken,
  • die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen verbieten oder beschränken zu können, zum Beispiel durch ein Ernteverbot mit dem Ziel, die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
  • eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen (Fallwild) anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern, und
  • die Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten zu verstärken.

Zusätzlich sind Entschädigungsregelungen vorgesehen, zum Beispiel bei einem Ernteverbot.

Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen – also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.

Ausbruch verhindern hat Priorität

Würde die Schweinepest nach Deutschland eingeschleppt werden, könnten neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Probleme folgen. Kritisch wäre ein Ausbruch bei Wildscheinen, da hier die Seuchenbekämpfung nur begrenzt möglich ist.

Die Bundesregierung hat seit 2014 Maßnahmen ergriffen, um der Einschleppung vorzubeugen. Am 14. März 2018 traten Änderungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten in Kraft.

Aktuelle Ausbruchszahlen in Osteuropa

Derzeit breitet sich die Afrikanische Schweinepest in Osteuropa weiter aus. Nach aktuellen Zahlen des Friedrich-Löffler-Instituts sind von Januar bis Anfang Juni dieses Jahres im Baltikum, in Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Ukraine 2.809 Fälle bei Wildschweinen und 44 Fälle bei Hausschweinen gemeldet worden.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 gab es in diesen Ländern (ausgenommen Ungarn) 3.892 Fälle bei Wildschweinen und 248 Fälle bei Hausschweinen.