Jagdunfall in Mecklenburg-Vorpommern endet für Jäger tödlich

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In Mecklenburg-Vorpommern ereignete sich ein tragischer Jagdunfall. Symbolbild: Unsplash/Natalia Marcelewicz

Bei einer Gemeinschaftsjagd in Mecklenburg-Vorpommern wurde einer der Jagdteilnehmer am letzten Donnerstagabend von einem fremden Geschoss getroffen und tödlich verletzt. Was ist bisher zu dem tragischen Jagdunfall bekannt, und wie wird medial damit umgegangen?

Tragischer Jagdunfall endet tödlich

Laut Polizeiberichten fand der Vorfall im Nordosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern in einem Wald in Ruchow bei Mustin statt. Dort traf das Projektil den 48-Jährigen tödlich. Insgesamt sollen vier Jäger bei der Gemeinschaftsjagd gewesen sein, die aufgrund der bereits eigebrochenen Dunkelheit alle mit Nachtsichtgeräten ausgestattet waren. Bei dem Schützen soll es sich Berichten zufolge um einen 50-jährigen Jagdkameraden handeln. Beide Männer sollen eigentlich aus dem Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen sein. Dieser soll sich etwa zweihundert Meter entfernt auf einem weiteren Hochsitz aufgehalten haben, als der Schuss fiel. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft hofft, dass Ende der Woche Ergebnisse der Obduktion vorliegen. Diese können bei einer vollständigen Aufklärung des Falls unterstützen.

Jagdverband warnt vor Spekulationen und Mutmaßungen

Auffällig bei diesem Jagdunfall ist die geladene Berichterstattung. Daher mahnt der Landesjagdverband vor Spekulationen bezüglich des tragischen Vorfalls. Was hier genau passiert ist, sei Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Auch Vizepräsident des LJV Dr. Henning Wetzler äußert sich, und zeigt sich betroffen: „Eine abschließende Bewertung dieses tragischen Falles kann seriöserweise erst erfolgen, wenn der Tathergang geklärt ist. Bis dahin ist aus unserer Sicht sowohl ein unabwendbares Ereignis als auch ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften denkbar. Dies aufzuklären, ist jedoch Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Wir bitten aus Respekt vor den Angehörigen und auch zur Wahrung der Rechte des Schützen insbesondere darum, sich nicht an den medialen Mutmaßungen über eine vorsätzliche Tat zu beteiligen, wie sie in einer unter Jägern derzeit kursierenden Meldung in einem überregionalen Online-Nachrichtenportal angedeutet wurde.“

Auch die Staatsanwaltschaft erklärt, dass sie von einem tragischen Jagdunfall ausgeht. „Bislang haben wir zumindest keine Hinweise darauf, dass es vorsätzlich geschehen ist“, sagte ein Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft. Demnach habe man Berichten zufolge keinen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Schützen beantragt.

Über die Verantwortung, die bei der Jagd mit der Nutzung von Schusswaffen einhergeht, sollte sich jeder einzelne Jäger bewusst sein. Generell kann fahrlässiges Handeln schnell gefährlich werden. Mutmaßungen über einen solchen tragischen Jagdunfall tragen allerdings zu einem Diskurs bei, der die Jägerschaft öffentlich in ein schreckliches Licht rücken kann.