Jäger will seinen Jagdschein nach betrunkenem Fehltritt zurück

usman-malik-kE__1vnDxg4-unsplash

Bei einem Autounfall fuhr der Jäger betrunken in eine Hauswand. © Unsplash/Usman Malik

Fünf Jahre ist es her, dass ein Jäger aus dem Münsterland seinen Jagdschein verlor. Damals fuhr der Mann im betrunkenen Zustand in ein Haus, dort nahm er dann seine verstaute Waffe aus dem Fahrzeug und stellte es in dem Wartehäuschen einer Bushaltestelle ab. Jetzt stellt der Mann vor Gericht Forderungen an die Behörde: Er will seinen Jagdschein zurück.

Jäger fuhr betrunken in eine Hauswand: Jagdschein entzogen

Der Kreis Coesfeld, der für die Entscheidung zuständig ist, hat nun die Forderung des Mannes abgelehnt. Der Grund: Die Behörde hält des einstigen Jäger schlichtweg für unzulässig. Deshalb verwehren sich ihm auch in Zukunft sein ehemaliges Jagd- und Waffenbesitzrecht in Münster. Aufgrund dessen muss jetzt das Verwaltungsgericht in Münster darüber entscheidet, ob der Mann seinen Jagdschein zurückbekommt.

Bei dem Prozess geht es insbesondere um ein bestimmtes Detail. War der Jäger auch während der Jagd schon betrunken? Damit hätte der Mann in jedem Fall gegen das Jagdrecht verstoßen. Vor fünf Jahren war der Mann ungebremst mit seinem Fahrzeug in eine Hauswand gefahren. 1,4 Promille hatte der Jäger zum damaligen Zeitpunkt im Blut. Die Polizei machte noch vor Ort einen Test, der dieses Ergebnis brachte.

Jagdliche Eignung steht in Frage

Ein weiterer Umstand lässt die jagdliche Eignung des Mannes in Frage stellen. Direkt nach der Kollision mit der Hauswand habe der betrunkene Mann aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs eine Waffe, die in einem Waffentransportkoffer verstaut war, entnommen. Diese legte er dann in das Wartehäuschen einer Bushaltestelle in der Nähe des Unfallorts. Auch deshalb kam der Kreis Coesfeld zu dem Schluss, dass der ehemalige Jäger jagdlich unzuverlässig sei. Er verfüge demnach schlicht nicht über die persönliche Eignung nach dem Waffengesetz.

Auch interessant