JÄGER-Diskussion
Ein Thema – zwei Expertenmeinungen
Ist es nach Jahren des Wartens endlich gelungen, Jagdpächter zu werden, fällt es schwer, im Alter loszulassen. Selbst dann, wenn man kaum noch jagt.
Was spricht für, was gegen eine Altersgrenze für Jagdpächter?
Wohl fast jeder Mensch neigt dazu, ab einem gewissen Alter seine körperliche Fähigkeiten zu überschätzen, was sich vor allem bei jenen Tätigkeiten auswirkt, die der Mensch aus Passion, aus Leidenschaft ausübt und oft auch seit Kindesbeinen ausgeübt hat. Dies betrifft vor allem anderen das Fahrverhalten und nicht zuletzt auch die praktische Jagdausübung.
Diese beiden Tätigkeiten aber sind es, die mit einer Gefährdung für andere verbunden sind, wenn der Verursacher aus altersbedingtem Unvermögen Fehler macht, die zu schweren Schäden an Mensch oder Sachen führen können. Da nun aber der Zeitpunkt, an dem die körperlichen oder gar auch die geistigen Fähigkeiten nachlassen, bei den Menschen in sehr unterschiedlichem Alter auftritt, wäre es in unserer Zeit des selbstbewussten Bürgers nicht glücklich, für das Fahren von Kraftfahrzeugen, das Führen von Waffen oder gar den Zugang zum Jagdpachtmarkt über Verordnung und Gesetz Altersschranken zu setzen.
Eine solche Maßnahme würde in vielen Einzelfällen einen Verstoß gegen die Menschenwürde bedeuten und schon aus diesem Grund scheitern müssen. Ich finde, dass wir im allgemeinen mündig genug sind, um selbst zu erkennen, ob es sinnvoll ist, in hohem Alter eine Jagd zu pachten. Sind wir nicht einsichtsvoll, so können Freunde und Familie auf den Uneinsichtigen einwirken und sollten es auch tun – ich kenne mehrere solcher Fälle, die zum Erfolg geführt haben, bei der Jagd wie beim Führerschein. Eine Jagd nicht zu pachten, schließt ja nicht aus, in gewissem Umfang noch weiter auf Jagd gehen zu können, ja es wäre sogar denkbar, dass der alte Jäger im Voraus bestimmt, wer ihm bei wachsendem Unvermögen in der Jagdausübung in der Pacht nachfolgt, also den Übergang erträglich macht. Ruck-zuck- Lösungen sind unangebracht und vermeidbar, diplomatische Lösungen aber dringend geboten.
Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) sprechen die gewichtigsten Argumente gegen eine Altersbeschränkung der Jagdpächter. Solange der Jagdpächter aufgrund seiner individuellen Leistungsfähigkeit die Kriterien erfüllt, die zum Erwerb des Jagdscheins erforderlich sind, sollte jeder Jagdscheininhaber – gleich welchen Alters – als Jagdpächter in Betracht kommen.
Ältere Jagdpächter sind in der Regel mit dem Revier und damit mit der erforderlichen Bejagung und Hege besonders gut vertraut. Darüber hinaus bringen ältere Jagdpächter auch die für eine jagdliche Bewirtschaftung des Reviers notwendige Zeit mit. Nichtsdestotrotz ist es aus Sicht der BAGJE im Falle älterer Jagdpächter notwendig, im Pachtvertrag die Pächternachfolge zu regeln.
Dies gilt insbesondere dann, wenn mit zunehmendem Alter die Gefahr besteht, dass der Jagdpächter aus gesundheitlichen Gründen den Pachtvertrag nicht über die gesamte Laufzeit des Jagdpachtvertrags (meist neun bis zwölf Jahre) erfüllen kann.